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Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Das bedeutet, dass die Zeit für die Briefwahl knapper ist. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, sollte die Unterlagen so früh wie möglich beantragen und sie rechtzeitig zurücksenden.

pm/ak Oldenburger Münsterland. Wer bei dieser Bundestagswahl den Weg der Briefwahl gehen möchte, muss sich im klaren über ein kürzeres Zeitfenster zur Einreichung sein. Den Antrag auf die Briefwahl müssen Wähler persönlich oder schriftlich (per Post, E-Mail oder auch FAX) bei der zuständigen Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes bis spätestens Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr gestellt haben. Manche Gemeinden bieten auch ein Online-Formular dafür an.

Ein früherer Versand der Wahlbenachrichtigungen ist bei dieser Bundestagswahl nicht möglich. Der Grund ist denkbar simpel: Die Stimmzettel können erst gedruckt werden, wenn alle Wahlvorschläge zugelassen sind. Dies wird spätestens bis zum 30. Januar abgeschlossen sein. Ein früherer Versand ist daher nicht möglich.

So füllen Sie die Briefwahlunterlagen korrekt aus:
1. Stimmzettel ausfüllen: Tragen Sie Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel ein.
2. Weißen Umschlag verwenden: Legen Sie den Stimmzettel in den weißen Umschlag und verschließen Sie ihn.
3. Eidesstattliche Versicherung: Unterschreiben Sie den Wahlschein.
4. Roter Umschlag: Stecken Sie den weißen Umschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.
5. Abschicken oder abgeben: Verschließen Sie den roten Umschlag und senden Sie ihn portofrei ab oder geben Sie ihn persönlich bei Ihrer zuständigen Behörde ab.

Generelle Tipps zur Rücksendung des Wahlbriefes: Innerhalb Deutschlands wird Briefwählern empfohlen, ihre Stimme bis spätestens Donnerstag, 20. Februar, (drei Werktage vor der Wahl) abzuschicken. Auf Nummer sicher geht man mit einer persönlichen Abgabe des Wahlbriefs.