ak/pm Kreis Cloppenburg. Seit Mitte März 2020 können Sportvereine, die besonders unter der Pandemielage leiden, Anträge zur Unterstützung stellen. Der Zeitraum dafür wurde nun auf das gesamte Jahr 2022 ausgeweitet. Pro Verein können bis zu 150.000 Euro abgerufen werden. Der Ablauf dafür sei laut KSB Cloppenburg sehr unbürokratisch.
Mit der Ausdehnung des Antragszeitraums auf das gesamte Jahr 2022 eröffnen wir dem organisierten Sport in Niedersachsen weiter eine wichtige Unterstützung bei der Bewältigung der aktuellen Situation. Um den von den andauernden Einschränkungen besonders betroffenen Sportvereinen unter die Arme zu greifen, haben wir erneut eine Erhöhung der Maximalfördersumme für Sportvereine um zusätzliche 50.000 Euro auf den Weg gebracht.
„Wir legen nochmals nach und unterstützen die niedersächsischen Sportvereine auch 2022“, teilte Boris Pistorius, Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, mit. Bislang lag die Summe noch bei maximal 100.000 Euro. Nun können Einmalzahlungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung (höchstens 150.000 Euro) pro Verein beansprucht werden. Alles, „um den von den andauernden Einschränkungen besonders betroffenen Sportvereinen unter die Arme zu greifen”, so der Minister. Gemeint sind damit in ihrer Existenz bedrohte gemeinnützige Sportorganisationen.
Bereits 5,2 Millionen Euro wurden mit dem Corona-Sonderprogramm in den beiden vergangenen Jahren abgerufen. Für das Jahr 2022 stehen damit noch rund 1,8 Mio. Euro zur Verfügung. Minister Pistorius wolle sich weiter für eine möglichst bürokratiearme, bedarfsgerechte Unterstützung aller niedersächsischen Sportorganisationen stark machen, damit den Menschen im Sportland Niedersachsen eine vielfältige Sportlandschaft erhalten bleibe. Darüber freut sich auch KreisSportBund-Geschäftsführer Christoph Rohling, der sich an die Mitgliedsvereine des Sportbundes im Landkreis Cloppenburg richtet: „Die Antragsstellung ist im Vergleich zu anderen Förderprogrammen sehr unbürokratisch gehalten. Die Gelegenheit muss beim Schopfe gepackt werden.“
• Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge ab sofort – wie bisher online – über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2022 möglich.