Oldenburger Münsterland.
Eine Belohnung in Höhe von 3000 Euro hat die Polizei für Hinweise zur Ermittlung der Täter beziehungsweise zur Aufklärung einer Überfall-Serie auf Combi-Märkte im Kreis Vechta ausgesetzt.
Der jüngste Überfall ereignete sich am vergangenen Freitag gegen 21.16 Uhr in Lutten auf den dortigen Combi-Markt an der Visbeker Straße. Es war bereits der zweite Überfall auf diesen Markt.
Dem maskierten und mit einer augenscheinlichen Schusswaffe bewaffneten Täter war es gelungen, nach Geschäftsschluss eine Mitarbeiterin und einen Mitarbeiter beim Verlassen des Marktes abzufangen und diese zurück in den Markt zu drängen. Dort erzwang der Täter das Öffnen des Tresors und flüchtete anschließend mit einem dunklen Kleinwagen, nachdem er Bargeld in nicht unerheblicher Höhe erbeutet hatte. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief ohne Erfolg. Der Unbekannte wurde als ca. 170 cm groß beschrieben und trug eine dunkle Oberbekleidung. Er sprach flüssiges, akzentfreies Hochdeutsch.
Seit Oktober 2023 bis zum jetzigen Zeitpunkt waren waren bereits drei Combi-Verbrauchermärkte Ziel bewaffneter Raubüberfälle – in Langförden (12. Oktober 2023), Lutten (3. November 2023) und Vechta (16. Dezember). In jedem Fall hatten einer beziehungsweise mehrere männliche, bewaffnete Täter Mitarbeiter bedroht und Bargeld erbeutet. Ihnen gelang jedes Mal die Flucht in unbekannte Richtung.
Bereits am 1. März vergangenen Jahres war es in Cappeln ebenfalls zu einer räuberischen Erpressung auf einen dortigen Combi-Markt nach Geschäftsschluss gekommen. Diese Tat wird auf Grund unterschiedlicher Vorgehensweise der Täter von den ermittelnden Beamten jedoch nicht in Zusammenhang mit der im Landkreis Vechta verübten Serie von Überfällen gebracht.
Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Aufklärung der Überfälle. Wer kann Angaben zu den Tätern machen? Wem sind im Zusammenhang mit den Überfällen verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen? Entsprechende Hinweise nehmen die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta unter Tel. 04471/18600 oder das Polizeikommissariat Vechta unter Tel. 04441/9430, entgegen. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Polizei weißt darauf hin, dass die Belohnung ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt sei, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.