west Cloppenburg/Oldenburg
Mit 57 Messerstichen war eine 36-jährige Frau aus Somalia im Juni 2020 in einer Cloppenburger Flüchtlingsunterkunft getötet worden. Seit gestern muss sich jetzt ein 20-jähriger Landsmann vor der Großen Jugendkammer des Landgerichtes in Oldenburg wegen mutmaßlichen Totschlags verantworten.
Als ihm bewusst wurde, was er getan hatte, ritzte er sich „sorry” in den Arm. So fand die von einem Mitbewohner des Flüchtlingsheims an der Jümmestraße alarmierte Polizei den damals 19-jährigen Mann im Schlafzimmer. Nebenan lag die Leiche seiner Freundin. 57 Mal hatte der Täter zugestochen, dabei wurden u.a. Halsschlagader und Luftröhre sowie der Kehlkopf tödlich verletzt. Das zweijährige Kind des Opfers befand sich wohl während der Tat im Raum, blieb aber unverletzt.
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Vor Gericht habe der Mann über seinen Anwalt die Vorwürfe der Anklageschrift bestätigt, erklärte ein Sprecher des Landgerichtes auf Nachfrage unserer Redaktion. Allerdings könne er sich nicht an alles erinnern, weil er zur Tatzeit stark betrunken gewesen sei. Offenbar gab es einen heftigen Streit zwischen dem Paar, der dann brutal eskalierte. Der Angeklagte hatte sich widerstandslos festnehmen lassen.
In der Untersuchungshaft hatte er dann versucht, sich das Leben zu nehmen. Er manipulierte die Sicherheitsfangnetze im Treppenaufgang und stürzte sich von ganz oben hinunter. Mit seinem Tod wollte er nach Angaben seines Verteidigers eine Art Wiedergutmachung leisten, um seine Angehörigen in der somalischen Heimat vor Vergeltung zu schützen. Er überlebte den Sturz, ist seitdem aber querschnittsgelähmt.
Da der Angeklagte zur Tatzeit noch unter 21 Jahre alt war und somit juristisch als Heranwachsender gilt, ist der Prozess der Jugendkammer zugeordnet. Ob letztlich eine Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht erfolgt, wird sich erst im Laufe des Verfahrens zeigen. Als Erwachsener steht eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren im Raum, im Jugendrecht läge die Höchststrafe bei zehn Jahren.
Im Folgenden sind nun u.a. die Schuldfähigkeit und die persönliche Reife des Angeklagten zu bewerten. Dazu und zur Detailklärung des Tathergangs werden am nächsten Verhandlungstag am 14. Februar Gutachter und Zeugen gehört. Das Urteil wird für den dritten Termin am 2. März erwartet.