mp/tka Landkreise Cloppenburg/Vechta.
In der jüngsten Vergangenheit ist es im Bereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta vermehrt zum Auftreten von gefälschten Mahnschreiben von vermeintlichen Inkassobüros.
So erhielt jetzt eine 60-jährige Cloppenburgerin am Freitag, 19. August, per Brief ein Mahnschreiben einer vermeintlichen Inkassofirma aus Köln. Darin wurde sie aufgefordert 268,46 Euro mit einem beigelegten Überweisungsträger auf ein slowakisches Konto zu überweisen. Seit einigen Wochen würde das Ehepaar auch Telefonanrufe mit ähnlichem Inhalt erhalten. Das Ehepaar ließ sich aber nicht täuschen und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Diese Mahnschreiben sind bereits mehrfach und in leicht abgewandelten Formen im Bereich der Polizeiinspektion aufgetreten.
Stellen Sie sich beim Erhalt eines verdächtigen Mahnschreibens folgende Fragen:
Daher warnt die Polizei ausdrücklich vor entsprechenden gefälschten Mahnschreiben. Stellen Sie sich bei einem Erhalt eines verdächtigen Mahnschreibens folgende Fragen:
• Habe ich eine entsprechende Dienstleistung in Anspruch genommen oder etwas bestellt?
• Gibt es das Inkassobüro und sind die Daten korrekt? Prüfen Sie dies z.B. unter www.rechtsdienstleistungsregister.de nach. Halten Sie ggf. Rücksprache mit dem Unternehmen.
• Gibt es den angeblichen Gläubiger? Halten Sie auch hier ggf. Rücksprache.
• Sollten Sie eine dieser Fragen mit NEIN beantwortet haben, so seien Sie misstrauisch.
Insbesondere eine ausländische Bankverbindung/ IBAN-Nummer und wenn in dem Mahnschreiben mit dubiosen Vorgehensweisen gedroht oder anderweitig unseriös Druck ausgeübt wird, liegt der Verdacht nahe, dass es sich hier um ein gefälschtes Mahnschreiben handelt, schreibt die Polizei weiter.
Mahnschreiben können auch in Form von E-Mails in Erscheinung treten. Hier sollten Sie sich zusätzlich vor darin enthaltenen Links oder Downloads sowie Anhängen in Acht nehmen.
Sollten Sie bereits Zahlungen im Rahmen eines solchen verdächtigen Mahnschreibens getätigt haben, so erstatten Sie Anzeige bei Ihrer Polizei. Stellen Sie der Polizei das Mahnschreiben bitte als Beweismittel zur Verfügung.