Symbolbild: Vecteezy

ak Damme/Oldenburg. Etwas mehr als ein Jahr ist es her, als ein 50-jähriger Dammer seine getrennt von ihm lebende Ehefrau mit einem Messerstich getötet hatte. Nun ist das Urteil des Landgerichts Oldenburg, das den Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte, rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Angeklagten am 18. Februar 2025 einstimmig zurück, da keine Rechtsfehler festgestellt wurden.

Nach den Ermittlungen hatte der Mann im Februar 2024 seiner Ehefrau in Damme gezielt und mit tödlicher Absicht einen Messerstich in die linke Brust versetzt. Die Frau, die den Angriff nicht erwartet hatte, verstarb noch am Tatort. Anschließend flüchtete der Täter und verursachte auf der Autobahn A1 in suizidaler Absicht einen schweren Verkehrsunfall, bei dem sein Fahrzeug vollständig ausbrannte. Dank des mutigen Einsatzes von Ersthelfern überlebte er.