Cloppenburg. Das städtische Förderprogramm „Gezieltes Handeln für Klimaschutz- und Klimafolgeanpassung“ wird auch im neuen Jahr fortgesetzt. Zuschussanträge können ab diesem Samstag, 1. Februar, online unter www.cloppenburg.de/foerderantrag gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Bürger mit Erst- und Zweitwohnsitz in Cloppenburg, Eigentümer von Immobilien im Stadtgebiet sowie eingetragene Vereine, Verbände und Unternehmen mit Sitz in Cloppenburg. Gefördert werden können unterschiedliche Maßnahmen in den Bereichen der Energiegewinnung und Verbrauchsreduzierung, klimaeffiziente Sanierungsmaßnahmen, sowie Investitionen zur Klimaanpassung und die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten. Beispielsweise Dachbegrünungen oder intelligente Heizungsthermostate, die Licht-Umstellung auf LED-Technik, Gehölzanpflanzungen oder Insektenhotels und Nistkästen. Auch Solarthermie-Systeme oder der Austausch alter Heizungspumpen können gefördert werden.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Liste der zuschussfähigen Maßnahmen leicht verändert. Neu aufgenommen wurden die energetische Sanierung der Gebäude-Außenhülle sowie die Dämmung von Heizkörper-Nischen und Jalousienkästen. Auch die Anschaffung eines E-Lasten-Fahrrades kann jetzt bezuschusst werden, ebenso der Einbau von Schlamm- und Mikroblasenabscheidern, die Effizienz und Lebensdauer heutiger Heizungsanlagen deutlich verbessern. Nicht mehr förderfähig ist dagegen der Anschluss einer Anlage zur Regenwassernutzung.
Detaillierte Informationen zu allen förderfähigen Maßnahmen und zu den Förderbedingungen finden Interessierte in den Richtlinien unter www.cloppenburg.de/klimaschutz-foerderung. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Umsetzung der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Bei weiteren Fragen zum Förderprogramm hilft das Klimaschutz-Team der Stadt per E-Mail an klimaschutz@cloppenburg.de weiter.