Kreis Cloppenburg
Hitze, Trockenheit und zu geringe Niederschläge führen zu einer deutlich erhöhten Brandgefahr in Wäldern, Mooren und Heidegebieten. Zur Eindämmung der aktuellen Gefahrenlage hat der Landkreis Cloppenburg eine Verordnung erlassen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.
In Wäldern, Mooren und Heidegebieten müssen Besucher auf den Straßen, befahrbaren Wegen sowie markierten Wander- und Reitwegen bleiben. Es ist verboten diese Gebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder diese außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abzustellen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch das Grillen sowie das Mitführen von Grillanzündern und sonstigen Grillgeräten in Wäldern, Mooren und Heidegebieten verboten ist. Und das gilt aktuell auch den dort ausgewiesenen Grillplätzen. Auch am Rand der genannten Naturbereiche ist es verboten, Feuer anzuzünden, zu rauchen oder mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.
Wer sich nicht an diese Verbote hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Ausgenommen von den Verboten ist die Erledigung von öffentlichen Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.