Erste Hilfe für die Seele: Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) gehört im Landkreis Cloppenburg zum Deutschen Roten Kreuz. An Unfallorten werden Zeugen, Ersthelfer und Opfer betreut. Darüber hinaus erfolgt die Unterstützung der Polizei, wenn die Nachricht vom Tod eines Verwandten überbracht werden muss.
sgf Cloppenburg. Am 1. August besuchte eine Gruppe der CDU-Fraktion des niedersächsischen Landtags die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) in Cloppenburg und informierte sich in den Räumlichkeiten des DRK-Kreisverbands über deren Arbeit. „Wir unterstützen in den dunkelsten Momenten im Leben“, berichtete Heinz Dierker, der die PSNV auf Landesebene koordiniert. „Bei Verkehrsunfällen, Reanimationen, Suiziden, häuslicher Gewalt und vielen weiteren Ereignissen sind unsere Einsatzkräfte vor Ort und bieten Halt, Orientierung und Schutz“.
Im Landkreis Cloppenburg stehen für diese Aufgabe drei PSNV-Einsatzfahrzeuge und über 60 Ehrenamtliche bereit. Einen Mangel an Interessierten gibt es nicht, doch nicht jeder ist in diesem anspruchsvollen Feld gut aufgehoben. „Wichtig ist, dass ein guter Bewältigungshaushalt verfügbar ist, man braucht den Kopf dafür, Menschen in den schlimmsten Stunden ihres Lebens beizustehen“, so Dierken. Alle Ehrenamtlichen durchlaufen eine Ausbildung mit 120 Unterrichtseinheiten zum Kriseninterventionshelfer. Die ersten zehn Einsätze werden in Form einer Hospitation bei einer erfahrenen PSNV-Kraft absolviert. Voraussetzung sind neben der verfügbaren Freizeit auch eine gewisse Lebenserfahrung und ein Alter von mindestens 25 Jahren.
Obwohl sich in den letzten Jahren viel getan hat – nicht zuletzt durch Wirken Dierkers, der sein 50-jähriges Dienstjubiläum im DRK feierte – gibt es Baustellen wie die Helfergleichstellung. Denn Menschen, die sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr oder dem THW engagieren und während der Arbeitszeit alarmiert werden, müssen die verpassten Arbeitsstunden per Gesetz nicht nachholen. „Wir in der PSNV und im DRK sind auf die Kulanz unserer Arbeitgeber angewiesen und müssen die verpassten Arbeitsstunden in den meisten Fällen nacharbeiten“. Ein Umstand, der in der Landespolitik angekommen sei – eine Änderung des Helfergleichstellungsgesetzes sei bereits in Arbeit und würde bald in die erste Lesung kommen, so die anwesenden Abgeordneten.
Auch in der Alarm- und Ausrückeordnung sieht Dierker Verbesserungsbedarf. „Leider kommt es häufig vor, dass wir als PSNV erst eine halbe Stunde nach Eintreffen der ersten Einsatzkräfte nachgefordert werden. Damit wir schneller helfen können und die Betroffenen an der Einsatzstelle nicht unnötig alleine gelassen werden, müssen wir früher alarmiert werden“.