Oldenburger Münsterland. Es ist wieder so weit, die Brut- und Setzzeit steht unmittelbar bevor. Konkret: In der Zeit vom 1. April bis 15. Juli müssen Hundehalter ihre Vierbeiner im Wald und in der freien Landschaft an der Leine führen. Die Anleinpflicht schützt wildlebende Tiere in der Brut- und Setzzeit vor Gefährdungen und Störungen. Dazu gehören z.B. Enten oder Fasane, die ihre Nistplätze grundsätzlich am Boden haben, oder auch Rehe, die ihre Jungtiere im Gras absetzen.

Freilaufende Hunde können dann zu einem Problem bei der Aufzucht werden, auch wenn „der gar nichts tut” oder er „nur spielen will”, wie man es von manchem Halter schon gehört hat. Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht kann entsprechend mit einer Geldbuße geahndet werden. Also bitte: Die Hunde aus Rücksicht auf wildlebende Tiere anleinen. Auch Atlas (Foto) hatte damit an den Ahlhorner Fischteichen kein Problem. Foto: Kossors