Dinklage. Sieben Parkplätze für Schwerbehinderte im Dinklager Stadtgebiet wurden nun mit dem Zusatzschild „auch mit Merkzeichen G“ ausgestattet, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Damit werden die Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im Stadtgebiet ausgeweitet.
Das Parken mit dem „Merkzeichen G“ ist nunmehr hinter dem Rathaus, auf dem Marktplatz, auf dem Place d´ Epouville, am Alten Markt sowie hinter der Pfarrkirche St. Catharina möglich. Das „Merkzeichen G“ bedeutet, dass hier Personen mit einem passenden Nachweis parken dürfen. Bisher war ein Schwerbehindertenausweis allein nicht ausreichend, um in der Stadt Dinklage auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Hierfür war ein spezieller Behindertenparkausweis in blau notwendig. Allein dieser berechtigt zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen, die nicht mit dem Zusatzkennzeichen „auch mit Merkzeichen G“ ausgestattet sind.
Nina Holzenkamp aus dem Ordnungsamt der Stadt Dinklage weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim Parken auf einem der Schwerbehindertenparkplätze die Berechtigung deutlich sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden muss. „Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechenden Nachweis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden,“ so Holzenkamp.