pm/ak Vechta/Oldb. Land. Vertreter von Trägern der katholischen Schwangerschaftsberatung im Oldenburger Land sowie Beraterinnen trafen sich kürzlich mit Weihbischof Wilfried Theisung. Die Themen beim Austausch: Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftsabbruch und die Zukunft der Beratungspflicht.
Weil Experten immer wieder die Diskussion antreiben, die Möglichkeit eine Abtreibung bis zur 22. Schwangerschaftswoche auszudehnen, zeigte sich die Runde besorgt über die potenziellen Auswirkungen solcher Veränderungen auf die bereits bestehenden Beratungsstrukturen und die psychische Belastung der betroffenen Frauen.
Aktuell erlaubt das deutsche Gesetz den Schwangerschaftsabbruch bis 12 Wochen nach Befruchtung (bzw. 14. Schwangerschaftswoche), vorausgesetzt, die Frau hat eine verpflichtende Beratung mit einer anschließenden Bedenkzeit von drei Tagen in Anspruch genommen. Diese Regelung wurde als Mittel eingeführt, um sowohl den Bedürfnissen der Frauen gerecht zu werden als auch dem Lebensschutz Rechnung zu tragen.
Die Beraterinnen äußerten ihre Besorgnis über laufende Überlegungen, die Frist für Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche (das Kind ist in dieser Zeit etwa 23-28 cm groß) zu verlängern, da dies die bestehende Bedenkzeit von drei Tagen infrage stellen könnte. Weihbischof Theising betonte: „Wir werden unsere Form der Beratung unabhängig von Veränderungen auf alle Fälle beibehalten. Wir werden an der Seite dieser Frauen bleiben.“
Insgesamt besuchten im vergangenen Jahr 2050 Personen die sechs katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen im Oldenburger Land. Diese Einrichtungen konnten eine Unterstützung in Höhe von knapp 900.000 Euro aus Stiftungsmitteln bereitstellen.
Beratungsstellen im ganzen Oldenburger Münsterland gibt es viele, eine Übersicht finden Interessierte z.B. online unter www.familienplanung.de/beratung/beratungsstelle-finden.