Cloppenburg. In den sozialen Netzwerken hatte sich ein Cloppenburger Kaufmann aus der Bahnhofstraße jüngst öffentlich geärgert, weil er zum verkaufsoffenen Junimarkt-Sonntag nicht öffnen durfte. Grund: Sein Geschäft lag außerhalb des genehmigten – und genehmigungsfähigen – Radius. Etliche Kommentare äußerten Unverständnis bis Fassungslosigkeit und manch einer schimpfte über die Stadtverwaltung.
Doch die stehe hier gar nicht maßgeblich in der Verantwortung, betont Bürgermeister Neidhard Varnhorn.„Ich kann den Ärger sehr gut verstehen“, sagt Varnhorn, stellt aber auch klar, dass die Stadt hier die Vorgaben der Landesregierung in Hannover zu befolgen habe.
Das Landesgesetz verlangt für die Erlaubnis einer Sonntagsöffnung – maximal vier Mal pro Kalenderjahr – einen herausragenden Anlass, der stadtbildprägenden Charakter haben muss und auch alleine schon einen außergewöhnlichen Besucherzustrom erwarten lässt. Die Geschäftsöffnung muss untergeordnet sein und darf nur lokal begrenzt im direkten Umfeld der Veranstaltung erfolgen. Dabei versuche die Stadtverwaltung bereits, diesen Radius so weit wie möglich auszudehnen, muss aber jeweils die Auswirkungsnähe zum Kern-Event sachlich begründen, um rechtssicher zu sein. Denn einfach großrahmig die Öffnung zu erlauben, damit dann die Allgemeinverfügung komplett per Klage einkassiert wird, so dass niemand öffnen darf: Das hilft niemandem weiter!
„Wir brauchen eine Lösung auf Landesebene“, fordert Bürgermeister Neidhard Varnhorn nachdrücklich und sieht hier auch Landrat Johann Wimberg auf seiner Seite. Dieser hat vor Kurzem als Vorsitzenderdes Wirtschafts- und Verkehrsausschusses im Niedersächsischen Landkreistag (NLT) eine Initiative auf den Weg gebracht, die „den Schulterschluss der kommunalen Spitzenverbände“ fordert, damit „die Rechtsgrundlagen angepasst werden“. „Es geht nicht darum, mehr als vier Mal im Jahr sonntags die Geschäfte zu öffnen“, stellt Varnhorn klar: „Lieber nur drei Mal für alle, als öfter und dann nur so eingeschränkt!“ Wie Wimberg fordert auch er, die Sonntagsöffnung an begrenzten Terminen für alle ansässigen Läden zu ermöglichen, unabhängig von der Lage im Stadtgebiet. Denn die jetzigen Vorgaben führten zu Ungleichbehandlungen, die man niemandem wirklich erklären könne.