Vechta/Lohne. Die Anmeldephase für Kinder, die ab dem Schuljahr 2024/25 eine Grundschule in Vechta besuchen, startet im September.
Grunsdsätzlich werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, mit Beginn des neuen Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Anmeldungen der Schulneulinge finden in allen Grundschulen in Vechta an folgenden Terminen statt:
• Montag, 18. September, von 15 bis 18 Uhr,
• Dienstag, 19. September, von 15 bis 18 Uhr und
• Freitag, 22. September, von 8 bis 12 Uhr.
Informationsabende an Grundschulen
(jeweils um 19 Uhr):
• Montag, 11. September: Christophorusschule,
• Dienstag, 12. September: Overbergschule, Marienschule Oythe, Grundschule Langförden,
• Donnerstag, 14. September: Grundschule Hagen,
• Freitag, 15. September: Alexanderschule, Martin-Luther-Schule.
Im Vorfeld der Anmeldungen laden alle Grundschulen zu Informationsabenden, auf denen das Anmeldeverfahren und das pädagogische Konzept der jeweiligen Schule vorgestellt werden (siehe Kasten).
Bei der Zuordnung zu einer oder mehreren Grunschulen ist gemäß der Schulbezirkssatzung der Stadt Vechta der Wohnsitz des Kindes entscheidend. Eltern wurden per Brief über die aktuellen Schulbzirke informiert, alternativ sind diese auch online unter www.vechta.de/grundschulen/schulbezirke-grundschulen zu finden.
In Lohne haben Eltern und Erziehungsberechtigte am Montag, 4. September, von 15 bis 17 Uhr die Möglichkeit zur Schulanmeldung in der zuständigen Grundschule für das kommende Schuljahr. Für jene, die noch nicht schulpflichtig sind, können bei schriftlichem Antrag bis Mittwoch, 1. Mai, diese Kinder auch in die Schule aufgenommen werden, sofern sie die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit mitbringen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Eine Anmeldung zur Grundschule ist dennoch notwendig.
Zur Anmeldung ist ein Geburtsnachweis erforderlich. Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, müssen nicht erneut angemeldet werden. Für weitere Fragen: Kathrin Lamping (04442/
8861015; kathrin.lamping@lohne.de).