Oldenburger Münsterland. Kaum ein Vorhaben im Bereich der Energiepolitik sorgt für so viel Diskussionen und Unsicherheiten auf Seiten der Hausbesitzer: Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Hierfür soll bis spätestens 2045 der Einsatz von fossilen Energieträgern im Gebäudewärmebereich vollständig beendet werden. Die als Konzeptpapier der beteiligten Ministerien vorliegende Regelung wurde durch die Bundesregierung aufgrund der Dringlichkeit, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren, und zur Erreichung der klimapolitischen Ziele um ein Jahr vorgezogen und soll im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert werden.
Für den Haubesitzer gibt es dem Konzept entsprechend verschiedene Optionen die Pflicht zu erfüllen:
• Einbau einer Wärmepumpe (Foto) mit der Wärmequelle Luft, Erdreich oder Wasser. Dies ist die meist gewählte und politisch favorisierte Variante.
• Einbau einer Biomasseheizung auf Basis von fester oder flüssiger Biomasse, z.B. Holz- oder Holzpellets-Heizung.
• Einbau einer Gasheizung unter Nutzung von grünen Gasen, z.B. Biomethan oder grüner Wasserstoff. Diese Möglichkeit wird vorerst nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommen.
• Einbau einer Hybridheizung. Dies ist eine Heizung, bei der maximal 35 % der verbrauchten Wärme mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas) erzeugt werden. Mindestens 65 % muss durch erneuerbare Energien (Biomasse, Wärmepumpe, Solarthermie, grüne Gasen oder eine Heizpatrone betrieben mit Photovoltaik-Strom) bereitgestellt werden.
• Anschluss an ein Wärmenetz, z.B. Fernwärme.
• Einbau einer Stromdirektheizung. Diese wenig effizienten Heizsysteme sollen nur in Häusern mit einem „äußerst niedrigen Wärmebedarf“ eingesetzt werden dürfen.
Im Fall eines Heizungsausfalls können für 3 Jahre Übergangslösungen (z.B. gebrauchte Gasheizung) gewählt werden. Des Weiteren sind Übergangsfristen für Gebäude mit Gas-Etagenheizungen und Einzelöfen von 3 bis 6 Jahren vorgesehen.
Außerdem werden ab 2024 Härtefallregelungen mit gezielt eingesetzten Fördermitteln geprüft.
Die Fördersituation ist zurzeit insbesondere für Wärmepumpen noch sehr günstig, so dass es sinnvoll sein kann, den Heizungsumstieg bzw. zumindest die Beantragung noch auf dieses Jahr vorzuziehen. Des Weiteren kann in 2023 noch eine fossile Heizung ohne Restriktionen eingebaut werden. Die Folgekosten sind hingegen schwer absehbar. Der Weiterbetrieb bestehender Heizungen ist auch grundsätzlich zulässig, allerdings soll auch in diesem Fall die maximale Betriebsdauer sukzessive auf 20 Jahre reduziert werden.
Wann und in welcher Form die „65%-EE-Pflicht“ kommen wird, hängt unter anderem vom Gesetzgebungsprozess ab, so dass sie ggf. zum 1. Januar 2024 noch nicht greift. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Hausbesitzern, sich auf jeden Fall mit dem Thema auseinanderzusetzen. Unabhängige Beratung rund um die Themen Heizung, Energiekosten baulicher Wärmeschutz, erneuerbare Energien und Fördermittel bietet Dipl.-Physiker Klaus Nottebaum von der Verbraucherzentrale im Haus des Handwerks in Cloppenburg, Pingel Anton 10. Die nächsten Beratungszeiten sind Mittwoch, 15. und 29. März von 11.15 bis 17.45 Uhr. Die Terminvergabe erfolgt unter Tel. 0441/9250765. Die geförderte Energieberatung ist kostenlos. Vor-Ort-Termine auf Anfrage.