pbm/sk Münster. Das Bistum Münster hat in den vergangenen zehn Jahren rund 7,3 Millionen Euro im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und als Zahlungen für Betroffene eingesetzt. Dabei entfällt der größte Teil der Ausgaben auf die Jahre seit 2019. Rund 5,4 Millionen Euro wurden an insgesamt 212 Betroffene als sogenannte Anerkennungszahlungen ausgezahlt. Der höchste Betrag, der gezahlt wurde, lag bei 160.000 Euro. 299 Anträge auf Zahlungen zur Anerkennung des Leids wurden seit 2012 gestellt.
Diese Zahlen nannte der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, am 3. Februar in Münster. Am selben Tag stellte die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ihren Jahresbericht vor. Die UKA entscheidet bundesweit über die Höhe der Leistungen, die an Betroffene sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeitende ausgezahlt werden.
Nach Angaben von Frings wurden im Bistum Münster zusätzlich zu den Anerkennungszahlungen inzwischen rund 576.000 Euro für Therapie- und Fahrtkosten, für externe Unterstützungen bei der Antragsstellung und für Härtefallzahlungen eingesetzt. Etwa 1,3 Millionen Euro zahlte das Bistum für die Erstellung der Studie der WWU Münster zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche im Bistum Münster. Rund 77.000 Euro wurden in den Jahren 2021 und 2022 für die Betroffenenbeteiligung eingesetzt und im vergangenen Jahr zudem etwa 40.000 Euro für die Aufarbeitungskommission.
Zu den Zahlen erklärt Peter Frings: „Das Leid, das den Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, kann durch keine Summe ‚entschädigt‘ werden. Jeder Betrag ist angesichts der Tatsache, dass Betroffene oft ihr ganzes Leben unter den Untaten leiden, zu gering. Neben den Anerkennungszahlen bemühen wir uns insbesondere durch die Zahlung von Therapiekosten Betroffene, wenn sie das möchten, zu unterstützen. Zudem setzen wir Geld dafür ein, um sexuellen Missbrauch aufzuarbeiten und in Zukunft zu verhindern. Auch zahlt das Bistum die Fahrt- und Übernachtungskosten für Betroffene, wenn diese zu Veranstaltungen anreisen, die in Abstimmung mit dem Bistum durchgeführt werden.“
Ausdrücklich begrüßt Frings auch die Tatsache, dass Betroffene sexuellen Missbrauchs ab dem 1. März mehr Rechte bei den Verfahren der UKA erhalten. Peter Frings: „Betroffene können ab dem kommenden Monat einmalig Widerspruch gegen die von der UKA zugesprochene Leistungshöhe einlegen. Hiermit wird zu Recht eine zentrale Forderung vieler Betroffener aufgegriffen. Ich weiß von Betroffenen im Bistum Münster, die dieses Recht sicher in Anspruch nehmen werden. Auch ist es richtig und wichtig, dass Betroffene künftig auf Antrag ihre Verfahrensakten einsehen können. Das sorgt hoffentlich dafür, dass Entscheidungen der UKA für Betroffene nachvollziehbarer werden.“ Frings kündigt an, dass man die Betroffenen, die bereits nach der ersten Mitteilung über eine Anerkennungszahlung Einspruch eingelegt hätten, seitens des Bistums anschreiben und über die neue Situation unterrichten werde. „Details müssen wir mit der UKA in der kommenden Woche noch abklären.“ Ansonsten werde man alle notwendigen Informationen so bald wie möglich auf der Internetseite des Bistums Münster zum sexuellen Missbrauch veröffentlichen. Sie finden sich dann auf www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch unter dem Stichwort Leistungen in Anerkennung des Leids. Das könne aber noch ein paar Tage dauern.