pm Kreis Cloppenburg Für künftige Investitionen in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann ein Unternehmen bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten als Investitionsabzugsbetrag (IAB) steuermindernd berücksichtigen. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung werden die Anschaffungskosten um den IAB gekürzt und zusätzlich können die Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent und die normale Abschreibung abgesetzt werden. Damit werden bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten innerhalb der ersten Jahre steuerlich geltend gemacht und die Steuerlast verringert.
Beispiel: Der Gewinn vor Steuern beträgt jährlich 150.000 Euro. Im Jahr zwei ist eine Investition von 100.000 Euro geplant, die regulär über sechs Jahre abgeschrieben werden würde. Angenommen haben wir einen Ertragsteuersatz von rd. 30 Prozent bei einer GmbH und einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent. Mit dem IAB vermindert sich die Steuerbelastung im Jahr eins um 15.000 Euro. Die Steuerbelastung wird bei gleichbleibendem Steuersatz auf spätere Jahre verschoben und das Unternehmen gewinnt im Jahr eins.
Wenn die Steuersätze jährlich schwanken z.B. bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, kann durch die Inanspruchnahme eines IAB der Gewinn auch soweit gesenkt werden, dass ein wesentlich niedrigerer Steuersatz erreicht wird (z.B. von rd. 50 Euro auf 30 Euro). Dann entsteht eine tatsächliche Steuerersparnis aufgrund des niedrigeren Steuersatzes.
Voraussetzungen nach Paragraph 7g Einkommensteuergesetz sind ab 2020 unter anderem: Der Gewinn vor Steuern und IAB liegt unter 200.000 Euro – die Betriebsvermögensgrenze ist ab 2020 weggefallen. Es erfolgt die Anschaffung von neuen oder gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Die Wirtschaftsgüter müssen für zwei Jahre in der inländischen Betriebsstätte verbleiben. Sie dürfen seit 2020 auch vermietet werden. Die Wirtschaftsgüter dürfen maximal zu zehn Prozent privat genutzt werden – wird ein Fahrzeug ausschließlich Mitarbeitern (auch GmbH-Geschäftsführern) zur Nutzung zur Verfügung gestellt, ist dies immer zu 100 Prozent betrieblich veranlasst. Insgesamt darf der Investitionsabzugsbetrag maximal 200.000 Euro betragen. Der Antrag muss elektronisch übermittelt werden.
Wichtig: die Anschaffung muss innerhalb der nächsten 3 Jahre durchgeführt werden. Sonst muss der IAB bei nicht erfolgter Investition im Jahr des Abzugs wieder rückgängig gemacht werden. Die nachzuzahlende Steuer kostet dann noch Zinsen. Für IAB aus 2017 und 2018 ist Corona-bedingt der Investitionszeitraum auf fünf bzw. vier Jahre verlängert worden, also bis Ende 2022.
Praxis-Tipps: Stellen Sie einen Investitionsplan auf – IAB können auch auf mehrere Jahre verteilt werden. Nutzen Sie den IAB zum Liquiditätsgewinn. Planen Sie trotzdem realistisch – denn für nicht erfolgte Investitionen muss der IAB im Jahr des Abzugs wieder rückgängig gemacht werden. Berücksichtigen Sie im Jahr der Anschaffung auch die Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent.