Bündnis „Rettet die 112“ kämpft für Reformen. Foto: Freepik

Kreis Vechta. In der letzten Sitzung des Jahres 2024 hat der Kreistag Vechta beschlossen, dem Bündnis „Rettet die 112 und den Rettungsdienst – für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe“ beizutreten. Ziel des Bündnisses ist es im breiten Schulterschluss mit allen beteiligten Akteuren, insbesondere des Rettungsdienstes, darauf hinzuwirken, dass die Kompetenz der Länder für den Rettungsdienst uneingeschränkt erhalten bleibt. Der Rettungsdienst solle kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises bleiben.

„Damit wollen wir ein deutliches Signal senden und fordern, den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe der Daseinsvorsorge zu erhalten“, erklärt Landrat Tobias Gerdesmeyer. „Die dringend notwendigen Reformen wie eine Öffnungsklausel für sektorenübergreifende Versorgungsformen zwischen Rettungsdienst und Kassenärztlichem Notdienst oder die Etablierung des sogenannten Gemeindenotfallsanitäters sollten geregelt werden, ohne die Kompetenz der Länder und Kommunen anzutasten.“

Das Bündnis, welches bereits seit 2019 existiert, erfährt derzeit unter dem Titel „Gründungsaufruf 2.0“ eine Neuauflage. Volle Wartezimmer bei akuten haus- und kinderärztlichen Problemen, wochenlange Wartezeiten auf Facharzttermine, hausärztlicher Notdienst mit langer Wartezeit am Telefon, überfüllte Notaufnahmen der Krankenhäuser mit vielen Stunden Wartezeit – viele Patienten landen im falschen Versorgungspfad und warten viel zu lange auf die richtige medizinische Hilfe in Eil- und Krisenfällen.

Das Bundesgesundheitsministerium will den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe nun faktisch abschaffen. Der Rettungsdienst soll nach den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums vom 16.01.2024 Teil des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V werden, um die Zuständigkeit für den Rettungsdienst von den Ländern auf den Bund zu verlagern.

Damit soll der Rettungsdienst so behandelt werden wie andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es soll künftig bundesweite Vorgaben zur Planung der Rettungswachen-Standorte und weitere zentrale Vorgaben geben. „Solche Vorgaben gefährden funktionierende Strukturen vor Ort. Diese Zuständigkeit muss in kommunaler Hand bleiben“, so Gerdesmeyer weiter.

Deshalb fordert das Bündnis, den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe der Daseinsvorsorge uneingeschränkt zu erhalten. Die föderale Struktur sichere die passgenaue Versorgung und sei Motor für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. „Der Rettungsdienst ist als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge eng mit Feuerwehr und Gefahrenabwehr verknüpft. Aus kommunaler Sicht sind schnelle Synergieeffekte nicht durch langwierige Leitstellendiskussionen, sondern durch eine gute Verzahnung zwischen Kassenärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst sowie Krisenakteuren vor Ort zu erwarten“, so Gerdesmeyer.