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ak Oldenburger Münsterland. Eltern aufgepasst: Ab sofort können ärztliche Bescheinigungen für kranke Kinder auch per Telefon ausgestellt werden. Das bedeutet, dass ein Praxisbesuch nicht mehr zwingend erforderlich ist, um eine Bescheinigung zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage zu erhalten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen darauf geeinigt, dass Eltern nun auch telefonisch eine Bescheinigung für die Betreuung ihres kranken Kindes erhalten können. Voraussetzung ist, dass das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und diese die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.

Bisher mussten Eltern mit ihrem kranken Kind in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen, um sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Mit der neuen Regelung entfällt dieser Schritt – für viele Eltern eine große Erleichterung. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld in der Regel in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Übrigens: Für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von bis zu fünf Tagen müssen sich Patienten mit leichteren Erkrankungen seit dem 7. Dezember nicht mehr in die Praxis schleppen. Eine telefonische Bescheinigung kann erfolgen, sofern der Patient praxisbekannt ist und keine schweren Symptome aufweist.